
Marktwertgutachten bei Erbauseinandersetzungen
Sie haben beispielsweise zu mehreren Geschwistern Ihr Elternhaus geerbt. Nun soll die Erbengemeinschaft aufgelöst werden und einer soll die anderen Geschwister auszahlen. Grundlage hierfür ist ein Marktwertgutachten, in dem der Marktwert zum Todestag des Erblassers ermittelt wird.
Marktwertgutachten bei Betreuung
Sie sind vom Amtsgericht zum Betreuer beispielsweise Ihres pflegebedürftigen Vaters bestellt worden. Um die Pflegekosten finanzieren zu können, soll das Haus verkauft werden. Sie haben Interessenten und könnten verkaufen. Um zu verhindern, daß das Haus unter Wert verkauft wird, verlangt das Amtsgericht aber ein Wertgutachten.
Preisfindung bei Kauf oder Verkauf
Sie wollen eine Immobilie verkaufen oder auch kaufen. Weil niemand etwas zu verschenken hat, möchten Sie wissen, wo der realistische und angemessene Preis liegt.
Grundsteuer zu hoch
Sie sind der Meinung, dass das Finanzamt den Wert Ihres Grundstückes bei der Bemessung der Grundsteuer zu hoch einschätzt.
Sie können durch ein Gutachten nachweisen, dass der Wert Ihres Grundstückes tatsächlich deutlich niedriger liegt, als es das Finanzamt eingeschätzt hat.
Marktwertgutachten im Scheidungsfall und bei Trennungen
Sie befinden sich mitten in der Trennung von Ihrem zukünftigen Ex-Partner. Im Rahmen des Scheidungsverfahrens ist der Zugewinn während der Ehe zu ermitteln. Dies geschieht beim gemeinsamen Haus, in dem der Wert zum Anschaffungs– und der Wert zum Trennungszeitpunkt berechnet und aus beiden Werten die Differenz ermittelt wird. Auch, wenn Sie nicht verheiratet sind, muss eine Einigung über den Wertausgleich mit dem Partner gefunden werden, der auszieht. Dies kann durch ein Marktwertgutachten geschehen.
Marktwertgutachten bei Streit mit dem Finanzamt wegen der Erbschaftssteuer
Sie haben eine Immobilie geerbt. Einige Zeit später bekommen Sie einen Erbschaftssteuerbescheid vom Finanzamt. Entweder freuen Sie sich, dass Sie so wenig oder auch nichts zahlen sollen. Dann schweigen und genießen Sie. Vielleicht wundern Sie sich aber auch, dass das Finanzamt Opas „Bruchbude“ für ein Schloss hält und Sie fallen beim Lesen des Erbschaftssteuerbescheides vom Hocker. Wenn Ihnen solches widerfährt, haben Sie die Möglichkeit, durch ein Marktwertgutachten das Finanzamt davon zu überzeugen, dass der Wert des geerbten Hauses doch ein ganz anderer ist, als es das Finanzamt glaubt.
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